Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundunterricht bei Ersterwerb, bzw. 6 Doppelstunden bei Erweiterung der Fahrerlaubnis.

Vorgeschriebener Zusatzunterricht für:

Klassen B und BE:2 Doppelstunden
Klassen A und A1:4 Doppelstunden
Klasse AM:2 Doppelstunden
Klasse L:2 Doppelstunden

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

Persönliche VoraussetzungenVerkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Risikofaktor MenschTeilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
Rechtliche RahmenbedingungenGeschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen

Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst Du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit Deine persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Deinem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

Sonderfahrten Klasse A und B:

5 Stunden mit jeweils 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
4 Stunden mit jeweils 45 Minuten auf Autobahn
3 Stunden mit jeweils 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Sonderfahrten für Klasse BE:

3 Stunden mit jeweils 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
1 Stunde mit jeweils 45 Minuten auf Autobahn
1 Stunden mit jeweils 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Bist Du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.