Theoretischer Grundstoff
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundunterricht bei Ersterwerb, bzw. 6 Doppelstunden bei Erweiterung der Fahrerlaubnis.
Vorgeschriebener Zusatzunterricht für:
Klassen B und BE: | 2 Doppelstunden |
Klassen A und A1: | 4 Doppelstunden |
Klasse AM: | 2 Doppelstunden |
Klasse L: | 2 Doppelstunden |
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
Persönliche Voraussetzungen | Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen |
Risikofaktor Mensch | Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten |
Rechtliche Rahmenbedingungen | Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise |
Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge | Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver |
Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen |
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst Du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit Deine persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Deinem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Sonderfahrten Klasse A und B:
5 Stunden mit jeweils 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße |
4 Stunden mit jeweils 45 Minuten auf Autobahn |
3 Stunden mit jeweils 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit |
Sonderfahrten für Klasse BE:
3 Stunden mit jeweils 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße |
1 Stunde mit jeweils 45 Minuten auf Autobahn |
1 Stunden mit jeweils 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit |
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bist Du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.