Zweirad Führerschein
Willkommen auf unserer Informationsseite für die Zweirad-Führerscheinklassen!
Hier findest Du umfassende Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen für Zweiräder, einschließlich AM, A1, A2 und A.
Egal, ob Du ein Mofa, einen Roller oder ein Motorrad fahren möchtest, wir bieten Dir eine detaillierte Übersicht über die Voraussetzungen, die Ausbildungsinhalte und die Fahrmöglichkeiten, die Dir jeder dieser Führerscheine bietet.
Unsere erfahrenen Fahrlehrer bereiten Dich gezielt auf die Herausforderungen des Zweiradfahrens vor, sodass Du sicher und kompetent unterwegs bist.
Entdecke, wie wir Dich auf deinem Weg zum Zweirad-Führerschein begleiten können.

Übersicht der Führerscheinklassen
Einspurige und einsitzige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 ccm (oder einem Elektromotor) und einer Maximalgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h
Was muss ich dafür tun?
Theoretische Ausbildung:
Es werden 6 Theoriestunden sowie ein theoretische Prüfung benötigt.
Praktische Ausbildung:
90 Minuten praktische Ausbildung.
Keine Prüfung!
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Ver-brennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Was muss ich dafür tun?
Theoretische Ausbildung:
Es werden 12 Theoriestunden aus dem Grundunterricht und 2 Theoriestunden aus dem Zusatzstoff der 2-Radklassen benötigt. (Wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist, reduziert sich die Anzahl auf 6 Grundunterricht und 2 Zusatzunterrichte.)
Praktische Ausbildung:
Es werden nur Übungsstunden benötigt. Hierbei hängt die Anzahl stark vom Können und Lernerfolg des Fahrschüler ab. Eine vorgeschriebene Anzahl gibt es nicht.
Wir können durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Ausrüstung die Übungsstundenanzahl so gering wie möglich halten und somit die Ausbildung so günstig wie möglich.
Was bringt mir AM später?
Die theoretischen Grundunterrichte gelten 2 Jahre für alle Führerscheinklassen. Dadurch verringert sich die Grundgebühr bei der Kl. B von 300,- € auf 120,- € und es müssen nur noch 2 Unterrichte besucht werden. (Wenn die theoretische Prüfung der Kl. B innerhalb von 2 Jahren stattfindet)
Eine Anrechnung der praktischen Ausbildung findet nicht statt (wie bei Kl. A1)
Was sind die Voraussetzungen für die B196-Bescheinigung?
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 absolviert haben. So legt es § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fest.
Führerscheinerweiterung B196 – Was darf ich damit fahren?
B196: Wie viel PS und Hubraum die Krafträder haben dürfen, legt die FeV fest.
- deren Hubraum höchstens 125 cm³beträgt
- die maximal 11 kW (15 PS) an Motorleistung erbringen und
- bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg beträgt
Die Voraussetzungen für die B196-Erweiterung
Damit Sie Ihren Führerschein um die Schlüsselzahl B196 erweitern lassen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Auch diese lassen sich § 6b FeVentnehmen:
- Sie müssen seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- Sie müssen das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben
- Sie müssen eine entsprechende Fahrerschulung in einer Fahrschule absolvieren, eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist jedoch nicht erforderlich
- Zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl B196 darf höchstens ein Jahr vergehen
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Was muss ich dafür tun?
Theoretische Ausbildung:
Es werden 12 Theoriestunden aus dem Grundunterricht und 4 Theoriestunden aus dem Zusatzstoff der 2-Radklassen benötigt. (Wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist, reduziert sich die Anzahl auf 6 Grundunterricht und 2 Zusatzunterrichte.)
Praktische Ausbildung:
Es werden in jedem Fall benötigt:
- 5 Überlandfahrten a 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten a 45 Minuten
- 3 Nachtfahrten a 45 Minuten
Diese Sonderfahrten werden gerne zusammengefasst. Das heißt, es muss nicht 12 mal gefahren werden, sondern man fährt z.B. eine 3-stündige Überlandfahrt.
Zusätzlich werden Übungsstunden benötigt. Hierbei hängt die Anzahl stark vom Können und Lernerfolg des Fahrschüler ab. Eine vorgeschriebene Anzahl gibt es nicht.
Wir können durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Ausrüstung die Übungsstundenanzahl so gering wie möglich halten und somit die Ausbildung so günstig wie möglich.
Was bringt mir A1 später?
Die theoretischen Grundunterrichte gelten 2 Jahre für alle Führerscheinklassen. Dadurch verringert sich die Grundgebühr bei der Kl. B von 300,- € auf 120,- € und es müssen nur noch 2 Unterrichte besucht werden. (Wenn die theoretische Prüfung der Kl. B innerhalb von 2 Jahren stattfindet)
Die Sonderfahrten der Kl. A1 werden, nach 2 Jahren, für die Kl. A2 voll angerechnet. D.h. es werden nur noch Übungsstunden für den Motorradführerschein benötigt.
Die theoretische Prüfung und Ausbildung der Kl. A1 gilt, nach 2 Jahren, auch für A2. D.h. keine theoretische Ausbildung und Prüfung für den Motorradführerschein.
Die praktische Prüfung der Kl. A2 verkürzt sich von 60 Minuten auf 40 Minuten. Die Probezeit beginnt zu laufen.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Was muss ich dafür tun?
Theoretische Ausbildung:
Es werden 12 Theoriestunden aus dem Grundunterricht und 4 Theoriestunden aus dem Zusatzstoff der 2-Radklassen benötigt. (Wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist, reduziert sich die Anzahl auf 6 Grundunterricht und 2 Zusatzunterrichte.)
Praktische Ausbildung:
- 5 Überlandfahrten mit jeweils 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten mit jeweils 45 Minuten
- 3 Nachtfahrten mit jeweils 45 Minuten
Diese Sonderfahrten werden gerne zusammengefasst. Das heißt, es muss nicht 12 mal gefahren werden, sondern man fährt z.B. eine 3-stündige Überlandfahrt.
Bei Vorbesitz der Kl. A1 (mindestens 2 Jahre) entfallen die Sonderfahrten.
Zusätzlich werden Übungsstunden benötigt. Hierbei hängt die Anzahl stark vom Können und Lernerfolg des Fahrschüler ab. Eine vorgeschriebene Anzahl gibt es nicht.
Wir können durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Ausrüstung die Übungsstundenanzahl so gering wie möglich halten und somit die Ausbildung so günstig wie möglich.
Was bringt mir A2 später?
Die Sonderfahrten der Kl. A2 werden, nach 2 Jahren, für die Kl. A voll angerechnet. D.h. es werden nur noch Übungsstunden für den Motorradführerschein, der Kl. A, benötigt.
Die theoretische Prüfung und Ausbildung der Kl. A2 gilt, nach 2 Jahren, auch für A. D.h. keine theoretische Ausbildung und Prüfung für den Motorradführerschein, der Kl. A.
Die praktische Prüfung der Kl. A verkürzt sich von 60 Minuten auf 40 Minuten.
Die Klasse A kann bereits mit 20 Jahren erreicht werden (bei Vorbesitz A2 am 18. Geburtstag), anstatt mit 24 Jahren.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungs-motoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Was muss ich dafür tun?
Theoretische Ausbildung:
Es werden 12 Theoriestunden aus dem Grundunterricht und 4 Theoriestunden aus dem Zusatzstoff der 2-Radklassen benötigt. (Wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist, reduziert sich die Anzahl auf 6 Grundunterricht und 2 Zusatzunterrichte.)
Praktische Ausbildung:
- 5 Überlandfahrten mit jeweils 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten mit jeweils 45 Minuten
- 3 Nachtfahrten mit jeweils 45 Minuten
Diese Sonderfahrten werden gerne zusammengefasst. Das heißt, es muss nicht 12 mal gefahren werden, sondern man fährt z.B. eine 3-stündige Überlandfahrt.
Bei Vorbesitz der Kl. A2 (mindestens 2 Jahre) entfallen die Sonderfahrten.
Zusätzlich werden Übungsstunden benötigt. Hierbei hängt die Anzahl stark vom Können und Lernerfolg des Fahrschüler ab. Eine vorgeschriebene Anzahl gibt es nicht.
Wir können durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Ausrüstung die Übungsstundenanzahl so gering wie möglich halten und somit die Ausbildung so günstig wie möglich.
Termine & Uhrzeiten
Hier findest du die Zeiten und Orte unseres Theorieunterrichts. Wähle einfach einen Standort in deiner Nähe, damit du regelmäßig teilnehmen kannst. Gerne kannst du auch eine Probestunde besuchen.
Wenn du dich anmelden möchtest, komm einfach ab 19:30 Uhr vorbei oder rufe uns jederzeit an. Unsere Kontaktdaten findest Du hier: KLICK!
Wir freuen uns auf dich!
TAG | UHRZEIT | WAS | WO |
---|---|---|---|
Montags | 19:30 – 21:00 Uhr | Unterricht in Theorie | Plaulmattstraße 2, Weitenung |
Montags | 19:30 – 21:00 Uhr | Unterricht in Theorie | Adalbert-Stifter-Straße 5, Bühl |
Dienstags | 19:30 – 21:00 Uhr | Unterricht in Theorie | Hauptstraße 46, Bühlertal |
Dienstags | 19:30 – 21:00 Uhr | Unterricht in Theorie | Hauptstraße 6, Lichtenau |
Mittwochs | 19:30 – 21:00 Uhr | Unterricht in Theorie | Plaulmattstraße 2, Weitenung |
Mittwochs | 19:30 – 21:00 Uhr | Unterricht in Theorie | Adalbert-Stifter-Straße 5, Bühl |
Donnerstags | 19:30 – 21:00 Uhr | Unterricht in Theorie | Hauptstraße 46, Bühlertal |
Donnerstags | 19:30 – 21:00 Uhr | Unterricht in Theorie | Hauptstraße 6, Lichtenau |
Aktuelles
- Zusatzunterricht Zweirad7. April 2025 - 8:00
- Erste Hilfe Kurs7. April 2025 - 7:00
- Neuer Internetauftritt fertiggestellt7. April 2025 - 6:00
Auto & Verkehr
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Fahrschuladressen
Fahrschule Steimel
Hauptstraße 46
77830 Bühlertal
Adalbert-Stifter-Str. 5
77815 Bühl
Plaulmattstraße 2
77815 Weitenung
Hauptstraße 6
77839 Lichtenau
Telefon: 07223 999428
Mobil: 0172 7208945
E-Mail: info@fahrschule-steimel.de